Internationale Friedensbewegung tot

NN, Mittwoch, 21. Dezember 2016, 21:26 (vor 2677 Tagen) @ NN

Unabhängig davon, ob Amri nun der richtige Täter ist oder doch nicht, stellt sich mit Blick auf NRW die Frage, wieso er als bekannter Gefährder nicht in Abschiebehaft verblieben ist. Wobei ich momentan nicht genau beurteilen kann, ob die Rechtslage seine Entlassung aus der Abschiebehaft zwingend vorsah oder ob sie auf eine idiotische behördliche Entscheidung oder richterliche Anordnung zurückzuführen ist.

Ergänzend, ohne Jäger von kritischen Nachfragen entlasten zu wollen:

Der Mann sei im Juni 2016 als Asylbewerber abgelehnt worden. Am 30. Juli wurde Amri bei einer Routinekontrolle in Friedrichshafen in einem Fernbus aufgegriffen. Die Polizisten stellten fest, dass der Tunesier abgeschoben werden sollte. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg [BaWü] wurde Amri in Abschiebehaft in die örtliche Justizvollzugsanstalt gebracht. Zwei Tage später wurde der Mann dann aber entlassen, die Abschiebung nicht durchgeführt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-in-berlin-anis-amri-der-mutmassliche...


Demnach war er spätestens ab März 2016 als Gefährder bekannt (19:43):


Anis Amri war schon monatelang auf dem Radar der deutschen Behörden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, hat die Berliner Justiz den Tatverdächtigen von März bis September 2016 observieren lassen. Auch seine Kommunikation sei überwacht worden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-im-news-blog-verdaechtiger-soll-mehrer...


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