Internationale Friedensbewegung tot

NN, Mittwoch, 21. Dezember 2016, 22:45 (vor 2654 Tagen) @ Alex

Es ist (mir jedenfalls) immer noch nicht ganz klar, ob der Fehler (eher) bei der Rechtslage oder (eher) bei der Ausländerbehörde Kleve liegt.

Sofern die Rechtslage eine Frist bis zur Freilassung aus der Abschiebehaft vorsieht (also wenn das Herkunftsland keine Papiere schickt), dann wäre es im Falle einer als Gefährder bekannten Person bekloppt, diese Frist nicht bis Ende auszunutzen.

Wie Matthias Grewe, Leiter des Ravensburger Amtsgerichts, am Mittwoch gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“ bestätigt, wurde Amri bei einer Personenkontrolle im Juli dieses Jahres in Friedrichshafen aufgegriffen. Weil die Überprüfung seiner Daten ergab, dass die Abschiebeverfügung polizeilich vermerkt war, nahmen ihn die Beamten fest.

Und weil die Festnahme an einem Sonntag stattfand, ordnete der Bereitschaftsrichter die Unterbringung von Amri in Abschiebehaft bis zum nächsten Werktag an. Daraufhin kam er am 30. Juli in die Justizvollzugsanstalt Ravensburg.

Deren Leiter Thomas Mönig bestätigt, dass eine Person namens Anis Amri an diesem Tag in sein Gefängnis eingeliefert wurde. Aber der blieb dort nur einen Tag; über das weitere Verbleiben des Häftlings könne er keine Angaben machen, sagt Mönig. Dem Amtsgerichtsleiter Grewe zufolge verließ Amri das Ravensburger Gefängnis als freier Mann. Laut Anweisung des Landesjustizministeriums ist er auf Antrag der Ausländerbehörde in Kleve freigekommen.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) begründet dies am Mittwoch auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz damit, dass die Ausländerbehörde in Kleve die Abschiebung nicht habe vollziehen können, weil Amri keine Ausweispapiere gehabt habe. Im Juni sei sein im April gestellter Asylantrag abgelehnt worden.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article160509446/Als-Gefaehrder-bekannt-und-tro...


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