Die Schimäre des Völkerrechts

Bell, Freitag, 12. März 2010, 20:14 (vor 5181 Tagen) @ Evi Dentz@Bell

Evi Dentz@Bell schrieb:

Eine Tautologie setzt nämlich nicht vorraus, wie
Sie vermuten, dass auch die Einzelaussagen wahr
seien.

Nun, ich muss zugeben, dass meine Hoffnung, Ihnen
über Ihre nicht ganz unerheblichen
Verständnisschwierigkeiten hinweghelfen zu können,
allmählich schwindet. Aber nachdem wir nun schon
so lange so nett geplaudert haben, mag ich Sie
nicht einfach so aufgeben. Vielleicht können wir
ja die beiden Sätze, die Ihnen solche Probleme
bereiten, einfach nacheinander durchgehen.

Richten Sie ihr Augenmerk doch bitte zunächst auf
folgende Formulierung:

"Tautologien sind Aussagenverknüpfungen, die in
JEDEM möglichen Fall wahr sind."

Entnehmen Sie der Wendung "in JEDEM möglichen
Fall" eine irgendwie geartete Einschränkung?

Nein?
Könnte womöglich daran liegen, dass keine
enthalten ist -

Schauen Sie mal, liebe Frau Dentz, da haben wird doch endlich Ihren Denkfehler entdeckt -hat zwar etwas länger gedauert, aber solches ist der Logik ja letztendlich nicht abträglich-, denn selbstverständlich steckt in der Wendung

"in jedem möglichen Fall"

eine Einschränkung, in Form des Wörtchens "möglich" nämlich.

Ohne Einschränkung lautete die Wendung:

"in jedem Fall".

Denn natürlich sind Tautologien Aussageverknüfungen, die auch in allen unmöglichen Fällen (Beispiel:ein Apfel fällt nach oben), wahr sind.

So handelt es sich beispielsweise bei dem Schluß:

"Wenn ein Apfel nach oben fällt, dann fällt ein Apfel nach oben."

um einen ebenso wahren tautologischen Schluß (ein wiederum vor Tautologie nur so triefender Begriff übrigens) wie bei dem Schluß:

"Wenn ein Apfel nach unten fällt, dann fällt ein Apfel nach unten."


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