Die Schimäre des Völkerrechts

Sarah@Smadar und Zeus, Montag, 28. April 2003, 23:01 (vor 7691 Tagen) @ Smadar, sidetracked

Hallo Smadar,

danke, dass Sie uns durch Ihre Frage etwas auf die
Sprünge geholfen haben...

Smadar, sidetracked schrieb:

Wieso fällt Auschwitz nicht in den
*zwischenstaatlichen Verkehr*??


Ich habe dies im Sinne der ehemals geführten
Debatte gelesen im Sinn, dass das Völkerrecht
generell die zwischenstaatlichen Beziehungen
betrifft und regeln soll, wozu auch gehört, dass
sich Staaten nicht in die inneren Angelegenheiten
anderer Staaten einmischen sollten.
Jedoch kann man Auschwitz nicht unter diesem
Blickwinkel betrachten. Auschwitz steht für die
Eliminierung des "Zwischenstaates" bzw. seiner
Träger (der "Antideutschen") durch den
rassistischen und völkischen Elite-Staat. Insofern
fällt gerade Auschwitz par excellence in den
"zwischenstaatlichen Verkehr" durch die brutale
Negation des "Zwischenstaates" bzw. des
Inter-Nationalen. Alle anderen Nationen sollten
der deutschen Nation einverleibt werden und ihre
Träger zu Sklaven der "arischen" Rasse werden. Und
diejenigen ohne Vaterland, d.h. die Juden, wurden
als Personifikation dieser für den Nationalstaat
als Gefahr angesehenen Internation eliminiert.

Innerhalb der normativen Kraft des Faktischen und
der Vereinfachung bzw. Zurechtbierung des
universellen Menschen- und Völkerrechts unter
Prämissen der bürgerlicher Politik in Innen- und
Aussenpolitik bleiben jedoch zumeist solche Fragen
"aussen vor", d.h. sie werden als zweitrangig
angesehen. Rechtsphilosophie wird in
"Nebenkammern" betrieben und lediglich für
Argumentationshilfe der Legitimation spezifischer
Interessen herbeibemüht, d.h. instrumentalisiert.


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