Die Schimäre des Völkerrechts

Zeus@Sarah, Montag, 28. April 2003, 18:05 (vor 7879 Tagen) @ Sarah zum Völkerrecht (1)

Es dient aber auch - wie wir beim Irak-Krieg 1991

sehen können, auch der Außerkraftsetzung
staatlichen Gewaltmonopoles, nämlich desjenigen
Staates, gegenüber dem Krieg geführt wird.


Liebe Sarah,

was genau meinst Du beim Irak-Krieg 1991? Daß der
Überfall auf Kuweit den nachfolgenden Angriff auf
den Irak völkerrechtlich legitimierte? Eins nach
dem anderen: Dem Angriff der Alliierten ging am
1.8.90 die irakische Annektion Kuwaits voran. Das
Völkerrecht soll indes einen Schutz vor genau
solchen Invasionen gewähren; die darauf folgende
Legitimation des Angriffs auf den Irak ist in
diesem Sinne nur eine Durchsetzung dieses Rechts
(in diesem Falle Kuwaits Recht) auf staatliche
Souveränität (== ausschliesslicher Gewaltanspruch
des Staates, wie dargelegt). Das Völkerrecht
diente also im Falle des 2. Golf-Krieges (so
jedenfalls glaube) genau dem bereits
Geschriebenen.

Andereseits hast Du recht: Das Völkerrecht wurde
sicher schon gebeugt oder mißachtet; es soll nicht
gesagt sein, daß keine fragwürdigen, indes
völkerrechtlich »legitimierten« Kriege
stattfanden. Wie auch immer die jeweilige
Situation aussah, in der dies geschah: Der Fakt,
daß das Recht erst gebeugt werden muß, um ein
Kriegsvorhaben zu sanktionieren beweist, daß jenes
Recht in seinem ursprünglichen Anspruch eben dem
Kriegsvorhaben entgegensteht und stattdes dem
Schutz des staatlichen Machtmonopols dient. Der
Bruch oder Mißbrauch eines Rechtes kann nicht als
Argument gegen das Recht dienen. Wenn
beispielweise ein staatliches Gesetz bewaffnete
Kriminalität verbietet und derselbe Staat große
Verträge über Waffenlieferungen an ominöse
Regierungen oder Organisationen beschließt, so
spricht dieses Handeln nicht gegen das gesetzliche
Verbot bewaffneter Kriminalität, noch wird jene
durch dieses Gesetz legitimiert.

Wenn des Staates Gewaltmonopol nach innen
gesichert ist, bleibt ihm nur noch die Bedrohung
von außen.

Die "innere Sicherheit" ist niemals vollständig
sicher...


Sicher ;-)

Darum ging es mir auch nicht - sondern um eine
nähere Bestimmung des Völkerrechts. Die
grundlegene Idee dabei ist, das Völkerrecht nicht
als etwas im Grunde außerstaatliches zu begreifen
(sonst wäre es wahrscheinlich auch von niemandem
ratifiziert worden), sondern als ein weiteres
wichtiges Instrument zu Wahrung des staatlichen
Machtanspruches. Im Weiteren habe ich versucht zu
zeigen, daß sich daraus jedoch mitnichten ableiten
läßt, daß seine Abschaffung einen weitergehenden
Schutz der Menschen zeitigen würde; im Gegenteil:
Seine Abschaffung fügt der Legitimation
innerstaatlicher Willkür die Legitimierung
zwischenstaatlicher Gewalt hinzu.

Am Ende bleiben die Fragen: Was spricht gegen das
international durchsetzbare US-Recht? Was spricht
gegen eine Aufrüstung (und Demokratisierung) der
UNO? Wer sollte Waffen herstellen, liefern,
kaufen?


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