Frankreich - Deutschland / Ideologien - Pathologien

NN, Freitag, 25. Juni 2021, 00:20 (vor 1250 Tagen) @ Serious Black
bearbeitet von NN, Freitag, 25. Juni 2021, 01:03

[...] >dürften zu den letzten gehören, die mit einer weichen Verurteilung kalkulieren.

Das war gar nicht mein Punkt. Mir ging es nur um die Signalwirkung nach außen. Vor allem auch deswegen, weil auf Grund der psychologischen Beurteilung ein Hauptverfahren gar nicht erst stattfand.Das hatte ich als 'weiche' Verurteilung fehlinterpretiert. Den Hinterbliebenen der Opfer wurde der Tag vor Gericht verwehrt. Was mir persönlich sauer aufstößt.

Mir war auch nicht bewusst, daß es sich hier um eine Besonderheit im franz. Recht handelt und nicht um überzogene Nachsicht des Richters. Daher bedanke ich mich für diesen wichtigen Hinweis.

Um es noch präziser zu fassen: Es hat aufgrund der Schuldunfähigkeit des Täters keine Hauptverhandlung stattgefunden. Ob dies jedoch in Frankreich in so einem Fall zwingend so gehandhabt wird oder ob es doch im richterlichen Ermessen liegt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

In Deutschland scheinen diesbezüglich die Hürden für ein Verfahren ohne Hauptverhandlung höher zu liegen, es ist aber wohl auch möglich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verhandlungsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)

Möglicherweise handelt es sich also nicht um eine prinzipielle Besonderheit im französischen Strafrecht, sondern eher um eine graduelle / empirische Abweichung in der Rechtspraxis.


Um die Frage erschöpfend zu beantworten, bedürfte es wohl eines deutschen Strafrechtlers mit Französischkenntnissen. Oder eines französischen Strafrechtlers mit Deutschkenntnissen.

Falls es sich ergibt, werde ich den nächst greifbaren, strafrechtlich bewanderten Juristen in meinem Umfeld befragen.


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